Norm Waren die unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben eingeführt werden× ▾ ‹›Gliederung Waren die unter teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben eingeführt werden Kundmachung BGBl. III Nr. 16/1999 · 21.01.1999▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. III Nr. 16/1999 21.01.1999 16. Anlage E des Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung samt Vorbehalten der Republik Österreich Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9