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Übereinkommen über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen

Kundmachung
BGBl. III Nr. 98/1999 · 26.05.1999
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. III Nr. 98/1999 26.05.1999 98. Übereinkommen zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen samt Zusatzprotokoll und Protokoll über den Beitritt Griechenlands zum Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen sowie Erklärung der Republik Österreich Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt