Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festgesetzte Beträge in Schilling - Berechnung in Euro
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 204/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
32/05 Verbrauchsteuern, 32/06 Verkehrsteuern, 34 Monopole, 92 Luft- und Weltraumfahrt
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 279/2000materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2000,
Text
§ 4. Der in Euro selbst berechnete Abgabenbetrag oder die Summe der selbst berechneten Abgabenbeträge ist auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet. Paragraph 4, Der in Euro selbst berechnete Abgabenbetrag oder die Summe der selbst berechneten Abgabenbeträge ist auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet.
Dokumentnummer
NOR12057781
Alte Dokumentnummer
N3199960172L