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Anl. 1

Fassungen
ab 25.02.1948 — BGBl. Nr. 117/1948 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute25.02.1948 BGBl. Nr. 117/1948 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Zolldienst in den Bahnhöfen St. Margrethen und Buchs (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1948,

Typ

Vertrag – Schweiz

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

25.02.1948BGBl. Nr. 117/1948

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Anläßlich des Austausches der Ratifikationsurkunde hat folgender Notenwechsel stattgefunden:

„Schweizerische Gesandtschaft

in Österreich

Wien, den 25. Februar 1948.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

Mit Bezug auf den heute erfolgten Austausch der Ratifikationsurkunden, betreffend das zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich in St. Gallen am 30. April 1947 unterzeichnete Abkommen über den Grenzverkehr und den österreichischen Zolldienst in den Bahnhöfen St. Margrethen und Buchs, sowie den Durchgangsverkehr der Zollorgane über kurze, ausländische Verbindungsstrecken, beehre ich mich, im Namen meiner Regierung ausdrücklich festzustellen, daß

Litera a durch diese neuen Abkommen die zollrechtlichen Bestimmungen (Artikel 17 bis 21) des Vertrages vom 27. August 1870 gegenstandslos geworden sind;

Litera b der Vertrag vom 27. August 1870 im übrigen, vorbehaltlich einer späteren Revision, als noch in Geltung betrachtet wird.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Der Schweizerische Gesandte in Österreich:

Feldscher

Seiner Exzellenz

Herrn Bundeskanzler

Dr. h. c. Ing. Leopold Figl,

Bundeskanzleramt,

Wien.“

„Republik Österreich

Der Bundeskanzler

Zahl 125.388-6VR/48

Wien, den 25. Februar 1948.

Herr Gesandter!

Anläßlich des Austausches der Ratifikationsurkunden, betreffend das zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft in St. Gallen am 30. April 1947 unterzeichnete Abkommen über den Grenzverkehr und den österreichischen Zolldienst in den Bahnhöfen St. Margrethen und Buchs, sowie den Durchgangsverkehr der Zollorgane über kurze ausländische Verbindungsstrecken, haben Sie unter dem heutigen Datum folgendes Schreiben an mich gerichtet:

„Wien, den 25. Februar 1948.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

Mit Bezug auf den heute erfolgten Austausch der Ratifikationsurkunden, betreffend das zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich in St. Gallen am 30. April 1947 unterzeichnete Abkommen über den Grenzverkehr und den österreichischen Zolldienst in den Bahnhöfen St. Margrethen und Buchs, sowie den Durchgangsverkehr der Zollorgane über kurze, ausländische Verbindungsstrecken, beehre ich mich, im Namen meiner Regierung ausdrücklich festzustellen, daß

Litera a durch diese neuen Abkommen die zollrechtlichen Bestimmungen (Artikel 17 bis 21) des Vertrages vom 27. August 1870 gegenstandslos geworden sind;

Litera b der Vertrag vom 27. August 1870 im übrigen, vorbehaltlich einer späteren Revision, als noch in Geltung betrachtet wird.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Der Schweizerische Gesandte in Österreich:

Feldscher“

Ich beehre mich, den Empfang dieses Schreibens zu bestätigen und mich mit seinem Inhalt einverstanden zu erklären.

Herrn

a. o. Ges. u. bev. Minister

Dr. Peter Anton Feldscher,

Schweizerische Gesandtschaft,

Wien, römisch drei.,

Prinz-Eugen-Straße 7.“

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2014

Gesetzesnummer

10005215

Dokumentnummer

NOR12058322

Alte Dokumentnummer

N4194834198L