Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Belgien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 27/1952Bundesgesetzblatt Nr. 27 aus 1952,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
I.römisch eins.
Belgische Staatsangehörige können sich nach Österreich begeben und sich dort für eine Höchstdauer von zwei aufeinanderfolgenden Monaten aufhalten, ohne Rücksicht auf den Ausgangsort und die Reiseroute, ohne genötigt zu sein, vorher einen Sichtvermerk zu erlangen, vorausgesetzt, daß sie im Besitze eines gültigen Reisepasses sind.
Zuletzt aktualisiert am
25.06.2014
Dokumentnummer
NOR12058566
Alte Dokumentnummer
N4195212768I