Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 80/1955 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 1/2001Bundesgesetzblatt Nr. 80 aus 1955, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2001,
Langtitel
Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Übernahme von Personen an der Grenze
StF: BGBl. Nr. 80/1955
Ratifikationstext
Das Übereinkommen ist gemäß seinem Abschnitt IV Z 4 am 1. Feber 1955 in Kraft getreten. Das Übereinkommen ist gemäß seinem Abschnitt römisch vier Ziffer 4, am 1. Feber 1955 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
In der Absicht, die Fragen der gegenseitigen Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern an der gemeinsamen Grenze nach Grundsätzen der Menschlichkeit und Billigkeit sowie im Geiste der Freundschaft zu regeln, haben die vertragschließenden Teile folgendes vereinbart:
Anmerkung
Die Abschnitte wurden aus dokumentalistischen Gründen wie Artikel
behandelt.
Dokumentnummer
NOR11005317
Alte Dokumentnummer
N4195510226W