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Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze

Fassungen (Gesetz)
ab 01.02.1955 — BGBl. Nr. 80/1955 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
01.02.195531.12.2000 BGBl. Nr. 80/1955 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 1/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schubabkommen - Übernahme von Personen an der Grenze

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 80 aus 1955, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2001,

Typ

Vertrag – Schweiz

Inkrafttretensdatum

01.02.1955

Außerkrafttretensdatum

31.12.2000aufgehoben durch BGBl. III Nr. 1/2001

Index

49/06 Schubverkehr

Langtitel

Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Übernahme von Personen an der Grenze

StF: BGBl. Nr. 80/1955

Ratifikationstext

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Abschnitt römisch vier Ziffer 4, am 1. Feber 1955 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

In der Absicht, die Fragen der gegenseitigen Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittausländern an der gemeinsamen Grenze nach Grundsätzen der Menschlichkeit und Billigkeit sowie im Geiste der Freundschaft zu regeln, haben die vertragschließenden Teile folgendes vereinbart:

Anmerkung

Die Abschnitte wurden aus dokumentalistischen Gründen wie Artikel
behandelt.

Gesetzesnummer

10005233

Dokumentnummer

NOR11005317

Alte Dokumentnummer

N4195510226W