Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Paßzwang - Aufhebung (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 159/1957Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1957,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 5
1.Ziffer eins Schweizerbürger, die sich als Arbeitnehmer in das Gebiet der Republik Österreich begeben wollen, haben sich vor der Einreise durch Vermittlung ihres zukünftigen Arbeitgebers die Beschäftigungsgenehmigung des österreichischen Arbeitsamtes zu beschaffen.
2.Ziffer 2 Schweizerbürger, die in Österreich eine Stelle antreten oder länger als drei Monate im Lande verweilen wollen, müssen sich durch einen gültigen Schweizerpaß ausweisen. Für Kinder unter 15 Jahren genügt der Kinderausweis an Stelle des Passes.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2014
Dokumentnummer
NOR12058706
Alte Dokumentnummer
N4195734259L