Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 214/1958Bundesgesetzblatt Nr. 214 aus 1958,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Text
Artikel 1.
Wer zwei oder mehr Staaten angehört, im Gebiet eines dieser Staaten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und mit diesem Staat tatsächlich am meisten verbunden ist, wird in jedem anderen Heimatstaat von allen militärischen Pflichten befreit.
Eine solche Befreiung kann den Verlust der Staatsangehörigkeit in jedem dieser anderen Staaten zur Folge haben.
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2026
Dokumentnummer
NOR40003132