Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 214/1958Bundesgesetzblatt Nr. 214 aus 1958,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Text
Artikel 2.
Wer zwei oder mehr Staaten angehört und nach dem Recht eines dieser Staaten bei Erreichung der Volljährigkeit die Staatsangehörigkeit dieses Staates ausschlagen oder zurückweisen kann, ist vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 1 dieses Protokolls während der Minderjährigkeit vom Militärdienst in diesem Staate befreit.
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2026
Dokumentnummer
NOR40003133