Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 214/1958Bundesgesetzblatt Nr. 214 aus 1958,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Text
Artikel 6.
Bei der Unterzeichnung oder der Ratifikation dieses Protokolls oder dem Beitritt dazu kann jeder vertragschließende Teil einzelne Bestimmungen der Artikel 1 bis 3 und 7 durch ausdrückliche Vorbehalte von der Annahme ausschließen.
Die auf diese Weise ausgeschlossenen Bestimmungen können weder dem vertragschließenden Teil, der solche Vorbehalte gemacht hat, entgegengehalten werden, noch kann er sich selbst gegenüber einem anderen vertragschließenden Teil auf sie berufen.
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2026
Dokumentnummer
NOR40003137