Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkzwang - Aufhebung (El Salvador)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 189/1960Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1960,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 3
Dieses Abkommen befreit die österreichischen und salvadorenischen Staatsangehörigen nicht von der Verpflichtung, die Gesetze und Vorschriften des anderen Vertragsstaates, betreffend die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme von Ausländern, einzuhalten, die entsprechenden Bewilligungen zu erlangen und die hiefür vorgesehenen Gebühren zu entrichten.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2014
Dokumentnummer
NOR12058762
Alte Dokumentnummer
N4196034352L