Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 215/1960Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1960,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 5
Die vorstehenden Bestimmungen treten mit 1. August 1960 in Kraft. Sie können aus Gründen der öffentlichen Ordnung vorübergehend aufgehoben werden. Die Aufhebung ist jedoch sofort auf diplomatischem Wege der argentinischen Regierung bekanntzugeben.
Die gegenständlichen Vereinbarungen können mit einmonatiger Frist gekündigt werden.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2014
Dokumentnummer
NOR12058771
Alte Dokumentnummer
N4196034361L