Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Durchgangsverkehr - Walchen Ache, Pittenbach, Bächen- und Rißtal (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 341/1967Bundesgesetzblatt Nr. 341 aus 1967,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 18Artikel 18
Text
ABSCHNITT IIIABSCHNITT römisch drei
Durchgangsverkehr mit Fahrzeugen zum und vom Bächen- und Rißtal
Artikel 18
Die Bundesrepublik Deutschland läßt einen Durchgangsverkehr mit Fahrzeugen nach den Bestimmungen der Abschnitte III und IV dieses Vertrages zu auf der deutschen Bundesstraße 307 von der Staatsgrenze auf der Rauchstubenbrücke bis nach Fall und von dortDie Bundesrepublik Deutschland läßt einen Durchgangsverkehr mit Fahrzeugen nach den Bestimmungen der Abschnitte römisch drei und römisch vier dieses Vertrages zu auf der deutschen Bundesstraße 307 von der Staatsgrenze auf der Rauchstubenbrücke bis nach Fall und von dort
auf der Privatstraße der bayerischen Staatsforstverwaltung durch das Dürrachtal bis zur Staatsgrenze im Bächental,
auf der deutschen Bundesstraße 307 bis Lahner-Gaster, von dort auf der Privatstraße der bayerischen Staatsforstverwaltung bis Vorderriß und von dort auf der nach Süden führenden Privatstraße der bayerischen Staatsforstverwaltung bis zur Staatsgrenze auf der ersten (nördlichen) Rißbachbrücke (bei km 0,008) der Rißtaler Straße.
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2014
Dokumentnummer
NOR12059123
Alte Dokumentnummer
N4196734614L