Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 39/1969Bundesgesetzblatt Nr. 39 aus 1969,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Beachte
Das Abkommen ist mit dem Beitritt Rumäniens zur EU als beendet anzusehen (vgl. BGBl. III Nr. 103/2012).Das Abkommen ist mit dem Beitritt Rumäniens zur EU als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 103 aus 2012,).
Text
ARTIKEL 10
Durch das Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Diplomatenpaßinhaber zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien vom 17. November 1965 außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
06.07.2012
Dokumentnummer
NOR12059495
Alte Dokumentnummer
N4196934707L