Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 339/1970 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 12/1985Bundesgesetzblatt Nr. 339 aus 1970, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 12 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Text
Anlage IIIAnlage römisch drei
(Anm. : Anlage 3 als PDF dokumentiert;Anmerkung : Anlage 3 als PDF dokumentiert;
die Novellierungsanweisung Art. II, Z 18, BGBl. Nr. 12/1985 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:die Novellierungsanweisung Artikel römisch zwei,, Ziffer 18,, Bundesgesetzblatt Nr. 12 aus 1985, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet:
„18. In den Anlagen II und III werden auf der Seite 1 die Worte „Staustufen und Grenzbrücken“ durch das Wort „Grenzbauwerken“ ersetzt. Auf der Seite 4 werden die Worte „Grenzkraftwerkes/der Grenzbrücke“ durch das Wort „Grenzbauwerkes“ sowie die Worte „der Staustufe“ durch die Worte „des Grenzbauwerkes“ ersetzt.“)„18. In den Anlagen römisch zwei und römisch drei werden auf der Seite 1 die Worte „Staustufen und Grenzbrücken“ durch das Wort „Grenzbauwerken“ ersetzt. Auf der Seite 4 werden die Worte „Grenzkraftwerkes/der Grenzbrücke“ durch das Wort „Grenzbauwerkes“ sowie die Worte „der Staustufe“ durch die Worte „des Grenzbauwerkes“ ersetzt.“)
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2025
Dokumentnummer
NOR40075948