Rechtstracker.at

Anl. 4

Fassungen
ab 01.12.1970 — BGBl. Nr. 339/1970 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 4 heute01.12.1970 BGBl. Nr. 339/1970 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Vertrag über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 339 aus 1970,

Typ

Vertrag – BRD

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

01.12.1970BGBl. Nr. 339/1970

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

DER VORSITZENDE DER

DEUTSCHEN DELEGATION

Passau, den 12. April 1965

Herr Vorsitzender,

Ich habe die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß bei den Verhandlungen über den Abschluß des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der deutschösterreichischen Grenze bei Staustufen und Grenzbrücken ergeben, Einvernehmen über folgende Punkte bestand:

  1. Ziffer eins
    Zu Artikel 1 Absatz 1:
    Soweit in anderen deutsch-österreichischen Verträgen oder Vereinbarungen zoll- und paßrechtliche Befreiungen oder Erleichterungen für den Bau und die Instandhaltung von in der Anlage römisch eins aufgeführten Grenzbrücken vorgesehen sind, gehen ihnen die Bestimmungen dieses Vertrages vor.
  2. Ziffer 2
    Zu Artikel 2 Buchstabe c:
    Der Begriff „im örtlichen Zusammenhang“ in Artikel 2 Buchstabe c ist nicht eng auszulegen. Den Erfordernissen des Unternehmens ist in vertretbarer Weise Rechnung zu tragen. Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages bereits bestehenden Werksiedlungen (zum Beispiel die Werksiedlung der Donaukraftwerk Jochenstein AG in Engelhartszell) gilt der örtliche Zusammenhang ab gewahrt.
  3. Ziffer 3
    Zu Artikel 2 Buchstabe d und e:
    Bei der Auslegung der Begriffe Bauzone und Werkzone sind nicht nur die betriebstechnischen, sondern auch die zollrechtlichen und grenzpolizeilichen Belange zu berücksichtigen.
  4. Ziffer 4
    Zu Artikel 13:
    Zu den Organen der abgabenbehördlichen Aufsicht gehören auch die Organe der Buch- und Betriebsprüfung der beiderseitigen Abgabenverwaltungen.

Ich wäre Ihnen, Herr Vorsitzender, für die Bestätigung Ihres Einverständnisses zu Vorstehendem dankbar.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Dr. Bail e. h.

An den

Vorsitzenden der Österreichischen Delegation

Herrn a. o. Gesandten und bev. Minister

Dr. Edmund Josef Krahl

Passau

DER VORSITZENDE DER

ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION

Passau, den 12. April 1965

Herr Vorsitzender,

Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Briefes vom heutigen Tage zu bestätigen, welcher folgendermaßen lautet:

Anmerkung, es folgt der Text des Notenwechsels)

Ich habe die Ehre, Ihnen mein Einverständnis hierzu mitzuteilen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Dr. Krahl e. h.

An den

Vorsitzenden der Deutschen Delegation

Herrn Ministerialdirigenten

Dr. Theodor Bail

Passau

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2025

Gesetzesnummer

10005363

Dokumentnummer

NOR40075949