Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag über zoll- und paßrechtliche Fragen, die sich an der österreichisch-deutschen Grenze bei Grenzbauwerken ergeben (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 339/1970Bundesgesetzblatt Nr. 339 aus 1970,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 25Artikel 25
Text
Artikel 25
(1)Absatz eins,Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden.
(2)Absatz 2,Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegern versehen.
GESCHEHEN zu Wien, am 31. Mai 1967 in zwei Urschriften.
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2025
Dokumentnummer
NOR40075945