Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rechtsstellung der Flüchtlinge (Protokoll)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 78/1974Bundesgesetzblatt Nr. 78 aus 1974,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Text
Artikel IVArtikel römisch vier
SCHLICHTUNG VON STREITFRAGEN
Wenn sich in der Auslegung oder Anwendung dieses Protokolls Streitfragen zwischen den Vertragsstaaten ergeben sollten, die nicht auf andere Weise beigelegt werden können, soll eine solche Streitfrage auf Antrag eines der Streitteile dem Internationalen Gerichtshof vorgelegt werden.
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2014
Dokumentnummer
NOR40042272