Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 538/1974Bundesgesetzblatt Nr. 538 aus 1974,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Index
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Text
Artikel 13
Die Bestimmungen dieses Übereinkommens stehen der Anwendung von für die Verminderung der Staatenlosigkeit günstigeren Bestimmungen nicht entgegen, die im gegenwärtigen oder zukünftig geltenden Recht eines Vertragsstaates oder in einem anderen gegenwärtig oder zukünftig in Geltung stehenden Übereinkommen, Vertrag oder Abkommen zwischen zwei oder mehreren Vertragsstaaten enthalten sein mögen.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2015
Dokumentnummer
NOR12059945
Alte Dokumentnummer
N4197434992L