Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 573/1977Bundesgesetzblatt Nr. 573 aus 1977,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Beachte
Die Anwendung der Art. 1 und 2 wurde gemäß Art. 8 vorübergehend ausgesetzt, sodass diese Bestimmungen bis auf Widerruf nicht mehr anwendbar sind (vgl. BGBl. Nr. 405/1981).Die Anwendung der Artikel eins und 2 wurde gemäß Artikel 8, vorübergehend ausgesetzt, sodass diese Bestimmungen bis auf Widerruf nicht mehr anwendbar sind vergleiche Bundesgesetzblatt Nr. 405 aus 1981,).
Text
Artikel 1
Österreichische Staatsbürger, die einen gültigen österreichischen Reisepaß besitzen, dürfen als Touristen oder zu geschäftlichen Zwecken über jede zugelassene Grenzkontrollstelle sichtvermerksfrei in das Gebiet der Philippinen einreisen und sich dort 59 Tage aufhalten.
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2023
Dokumentnummer
NOR12060190
Alte Dokumentnummer
N4197732022L