Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Philippinen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 573/1977Bundesgesetzblatt Nr. 573 aus 1977,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Beachte
Die Anwendung der Art. 1 und 2 wurde gemäß Art. 8 vorübergehend ausgesetzt, sodass diese Bestimmungen bis auf Widerruf nicht mehr anwendbar sind (vgl. BGBl. Nr. 405/1981).Die Anwendung der Artikel eins und 2 wurde gemäß Artikel 8, vorübergehend ausgesetzt, sodass diese Bestimmungen bis auf Widerruf nicht mehr anwendbar sind vergleiche Bundesgesetzblatt Nr. 405 aus 1981,).
Text
Artikel 2
Philippinische Staatsangehörige, die einen gültigen philippinischen Reisepaß besitzen, dürfen als Touristen oder zu geschäftlichen Zwecken über jede zugelassene Grenzkontrollstelle sichtvermerksfrei in das Gebiet der Republik Österreich einreisen und sich dort 2 Monate aufhalten.
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2023
Dokumentnummer
NOR12060191
Alte Dokumentnummer
N4197732023L