Rechtstracker.at

§ 3

Fassungen
12.03.1977 bis 10.01.1997 — BGBl. Nr. 117/1977 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 312.03.197710.01.1997 BGBl. Nr. 117/1977 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 10/1997

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Statistik - Bauunternehmen, die der Bundesinnung angehören

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 117 aus 1977, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

12.03.1977BGBl. Nr. 117/1977

Außerkrafttretensdatum

10.01.1997aufgehoben durch BGBl. II Nr. 10/1997

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Text

Paragraph 3, Bei diesen Erhebungen sind festzustellen:

  1. Litera a
    bei der Monatsmeldung (Paragraph 2, Litera a,): Name und Standort des Unternehmens (Betriebes) oder der Arbeitsgemeinschaft; Wert der erbrachten Bauleistung (Bauproduktion), gegliedert nach Bausparten, Auftraggebern und Orten (Bundesländer) der Bauleistung sowie erforderlichem Personaleinsatz und -aufwand (Löhne und Gehälter), bezahlten Arbeitsstunden der Lohnempfänger (einschließlich gewerblicher Lehrlinge); vierteljährliche Werte der Auftragseingänge, Auftragsstornierungen innerhalb und des Auftragsbestandes zum Ende des Berichtsquartals, gegliedert nach Hauptbausparten und Auftraggebern mit Angabe jenes Wertes vom Auftragsbestand, der innerhalb der nächsten sechs und zwölf Kalendermonate verbaut werden soll; in halbjährlichen Intervallen jeweils für die Monate April und Oktober sind die Angaben über die Löhne durch die geleisteten Arbeitsstunden der Lohnempfänger sowie durch eine Aufgliederung nach Sonderzahlungen, Sondererstattungen, Zulagen aller Art und Mehrarbeitszuschlägen zu ergänzen;
  2. Litera b
    bei der Halbjahresmeldung über den Auftragsbestand (Paragraph 2, Litera b,) zu den Stichtagen 31. März und 30. September: Name und Standort des Unternehmens (Betriebes) oder der Arbeitsgemeinschaft;
    Auftragsbestand für die nächsten zwölf Kalendermonate, gegliedert nach Bausparten, Auftraggebern und Orten (Bundesländer) der Bauleistungen;
  3. Litera c
    bei der Jahresmeldung über den Bestand an Baumaschinen und -geräten (Paragraph 2, Litera c,) zum Stichtag 31. Dezember: Name und Standort des Unternehmens (Betriebes) oder der Arbeitsgemeinschaft; Art, Anzahl, Nennleistung und Eigengewicht der eigenen, in den Meldevordrucken angeführten Baumaschinen und Baugeräte, Kraftfahrzeuge und Anhänger;
  4. Litera d
    beim Jahresbericht (Paragraph 2, Litera d,): Name, Rechtsform, Gliederung und Standort des Unternehmens sowie dessen Beteiligung an Arbeitsgemeinschaften; Name, Rechtsform und Standort der Arbeitsgemeinschaft; gesetzliche Interessenvertretung; Zahl der Beschäftigten, gegliedert nach ausländischen Arbeitskräften, Geschlecht und Stellung im Betrieb zum Stichtag 31. Oktober des Berichtsjahres und der Anzahl der Arbeitsstunden der Lohnempfänger;
Erlöse und Erträge, gegliedert nach:
  1. Ziffer eins
    Erlösen aus Bauproduktion (Umsatz) nach Bausparten und Auftraggebern;
  2. Ziffer 2
    sonstigen Erlösen aus eigenen Erzeugnissen und Leistungen;
  3. Ziffer 3
    Handelswarenerlösen;
  4. Ziffer 4
    Erträgen aus der Aktivierung von Eigenleistungen;
  5. Ziffer 5
    Erträgen aus dem Verkauf gebrauchter Anlagegüter (auch von Grundstücken und Gebäuden);
  6. Ziffer 6
    sonstigen Erträgen (Zinsen- und Skontierträgen, Beteiligungserträgen usw.);
  7. Ziffer 7
    Erlösen aus Bauleistungen im Ausland.
Betriebsaufwand, gegliedert nach:
  1. Ziffer eins
    Personalaufwand, eingeschlossen Sozialleistungen;
  2. Ziffer 2
    Einsatz von Brenn- und Treibstoffen, in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand sowie von elektrischer Energie (Menge und Wert);
  3. Ziffer 3
    Einsatz von Roh-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten (Einbaustoffen);
  4. Ziffer 4
    Aufwand für vergebene Lohnarbeiten und betriebsfremde Arbeitskräfte (Fremdleistungen, gegliedert nach Hauptbausparten);
  5. Ziffer 5
    Aufwand für vergebene Reparaturen;
  6. Ziffer 6
    Verschleiß an Vorhaltestoffen;
  7. Ziffer 7
    Aufwendungen für den Kauf von Handelswaren;
  8. Ziffer 8
    Mieten;
  9. Ziffer 9
    Zinsen für Fremdkapital;
  1. Ziffer 10
    sonstigem Betriebsaufwand.

Lagerbestand zum Ende des Vorjahres und zum Ende des Berichtsjahres, gegliedert nach Brennstoffen, Treibstoffen, Roh-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten, Handelswaren, verrechenbaren Bauleistungen von in Herstellung befindlichen Bauten (auf eigene Rechnung), Menge und Wert des Verbrauches an bestimmten in den Meldevordrucken angeführten Roh-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten (Einbaustoffen);

Wert der eigenen Baumaschinen, -geräte, Kraftfahrzeuge und Anhänger;

Wert und Gliederung der Investitionen;

Wert und Gliederung der normalen und vorzeitigen Abschreibungen;

Umsatzsteuer, absetzbare Vorsteuer und Selbstverbrauchssteuer (Investitionssteuer).

Schlagworte

Personalaufwand, Zinsenertrag, Brennstoff, Rohstoff

Gesetzesnummer

10005445

Dokumentnummer

NOR12060179

Alte Dokumentnummer

N4197719476S