Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den Personenverkehr (Spanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 127/1978Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1978,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
ARTIKEL 1
Österreichischen Staatsbürgern wird die sichtvermerksfreie Einreise nach Spanien für einen nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt bis zu drei Monaten gestattet, wenn sie Inhaber eines der nachfolgenden Reisedokumente sind:
gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener gewöhnlicher Reisepaß,
gültiger Personalausweis,
gültiger Sammelreisepaß in Verbindung mit einem amtlich ausgestellten Ausweis, aus dem die Identität zu ersehen ist,
gültiger Schifferausweis.
Zuletzt aktualisiert am
08.05.2014
Dokumentnummer
NOR12060259
Alte Dokumentnummer
N4197832137L