Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den Personenverkehr (Spanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 127/1978Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1978,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
ARTIKEL 2
Spanischen Staatsangehörigen wird die sichtvermerksfreie Einreise nach Österreich für einen nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt bis zu drei Monaten gestattet, wenn sie Inhaber eines der nachfolgenden Reisedokumente sind:
gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener gewöhnlicher Reisepaß,
gültiger nationaler Personalausweis (documento nacional de identidad),
gültiger Sammelreisepaß in Verbindung mit einem amtlich ausgestellten Ausweis, aus dem die Identität zu ersehen ist,
gültiger Schifferausweis.
Zuletzt aktualisiert am
08.05.2014
Dokumentnummer
NOR12060260
alte Dokumentnummer
N4197832138L