Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kriminalpolizeiliche und verkehrspolizeiliche Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 399/1980 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 99/2006Bundesgesetzblatt Nr. 399 aus 1980, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Zweiter Abschnitt
KRIMINALPOLIZEILICHE AMTSHILFE
Artikel 6
Kriminalpolizeiliche Amtshilfe im Sinne dieses Abkommens umfaßt insbesondere
die gegenseitige Information über Umstände, deren Kenntnis zur Verhütung oder Aufdeckung einer gerichtlich strafbaren Handlung oder zur Klärung des Verdachtes einer solchen beitragen kann;
die Ermittlung des Aufenthaltes von Personen, die im Staatsgebiet der anderen Vertragspartei einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig sind, sowie von dort abgängigen oder vermißten Personen, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, daß diese Opfer einer gerichtlich strafbaren Handlung geworden sind;
die Ermittlung des Aufenthaltes und die vorläufige Anhaltung von Personen, die aus einer wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung angeordneten Haft, aus einer Strafhaft oder aus einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme entwichen sind;
die Ermittlung des Aufenthaltes und die vorläufige Anhaltung von entwichenen Zöglingen und Geisteskranken sowie von Minderjährigen auf Ersuchen ihrer Erziehungsberechtigten zum Zwecke der Verbrechensvorbeugung;
die Mitwirkung am Personenfeststellungsverfahren einschließlich der Übermittlung von Lichtbildern und Fingerabdruckblättern hinsichtlich der in Ziffer 2 bis 4 genannten Personen;
die Fahndung nach Gegenständen, an denen oder mit denen im Staatsgebiet der anderen Vertragspartei eine gerichtlich strafbare Handlung begangen wurde, sowie deren Sicherstellung;
die fachliche Information über Bereiche von beiderseitigem Interesse, wie Methoden der Kriminalistik und der Verbrechensvorbeugung, Änderungen in der Begehungsweise strafbarer Handlungen sowie die bei der Bekämpfung von Banknotenfälschungen und der Suchtgiftkriminalität gewonnenen Erfahrungen.
Dokumentnummer
NOR12060464
Alte Dokumentnummer
N4198032046L