(4)Absatz 4,In der Verordnung gemäß Abs. 1 lit. c sind auch Drucksorten zum Zweck der Feststellung des ordentlichen Wohnsitzes von Personen, die mehrere Wohnsitze haben, vorzusehen. Hiebei können Fragen nach Namen, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Nebenerwerb, Art der Unterkunft, Aufenthaltsdauer, Gemeinde des Arbeitsplatzes, der Ausbildungsstätte, nach dem Ort, von wo aus die Personen den Weg zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte antreten, nach dem ordentlichen Wohnsitz der übrigen Familienmitglieder, nach der Gemeinde der Ausbildungsstätte bzw. des Kindergartens der Kinder, sowie nach einer Funktion in öffentlichen oder privaten Körperschaften gestellt werden.In der Verordnung gemäß Absatz eins, Litera c, sind auch Drucksorten zum Zweck der Feststellung des ordentlichen Wohnsitzes von Personen, die mehrere Wohnsitze haben, vorzusehen. Hiebei können Fragen nach Namen, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Nebenerwerb, Art der Unterkunft, Aufenthaltsdauer, Gemeinde des Arbeitsplatzes, der Ausbildungsstätte, nach dem Ort, von wo aus die Personen den Weg zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte antreten, nach dem ordentlichen Wohnsitz der übrigen Familienmitglieder, nach der Gemeinde der Ausbildungsstätte bzw. des Kindergartens der Kinder, sowie nach einer Funktion in öffentlichen oder privaten Körperschaften gestellt werden.