die Umfahrungsstraße nördlich des Lagers Kaufholz und des Neuen Lagers (Verlauf teilweise aus der Anlage 2 (Anm.: Anlage nicht darstellbar), Teil B, ersichtlich) sowie jener Teil der Straße Merkenbrechts-Allentsteig, der als Fortsetzung der Landesstraße 8094 innerhalb des Sperrgebietes bis zur Einmündung in die genannte Umfahrungsstraße verläuft; diese Straßenstücke werden aus den Grundstücken Nr. 4003, KG Allentsteig, 788/2, KG Wurmbach, 1756/2 und 1759/2, KG Merkenbrechts, 1549 und 1564/1, KG Edelbach, sowie aus dem Teil des Grundstückes Nr. 1756/1, KG Merkenbrechts, der sich von der Sperrgebietsgrenze bis zur Grenze zum Grundstück Nr. 1759/2, Merkenbrechts, erstreckt (Verlauf in diesem Bereich aus der Anlage 2 (Anm.: Anlage nicht darstellbar), Teil D, ersichtlich), gebildet,die Umfahrungsstraße nördlich des Lagers Kaufholz und des Neuen Lagers (Verlauf teilweise aus der Anlage 2 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar), Teil B, ersichtlich) sowie jener Teil der Straße Merkenbrechts-Allentsteig, der als Fortsetzung der Landesstraße 8094 innerhalb des Sperrgebietes bis zur Einmündung in die genannte Umfahrungsstraße verläuft; diese Straßenstücke werden aus den Grundstücken Nr. 4003, KG Allentsteig, 788/2, KG Wurmbach, 1756/2 und 1759/2, KG Merkenbrechts, 1549 und 1564/1, KG Edelbach, sowie aus dem Teil des Grundstückes Nr. 1756/1, KG Merkenbrechts, der sich von der Sperrgebietsgrenze bis zur Grenze zum Grundstück Nr. 1759/2, Merkenbrechts, erstreckt (Verlauf in diesem Bereich aus der Anlage 2 Anmerkung, Anlage nicht darstellbar), Teil D, ersichtlich), gebildet,