Rechtstracker.at

Art. 2

Fassungen
ab 01.05.1982 — BGBl. Nr. 127/1982 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute01.05.1982 BGBl. Nr. 127/1982 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Verzicht auf die Beglaubigung und den Austausch von Personenstandsurkunden sowie die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 127 aus 1982,

Typ

Vertrag - BRD

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.05.1982BGBl. Nr. 127/1982

Außerkrafttretensdatum

Index

49/03 Personenstand

Text

römisch zwei. ABSCHNITT
Austausch von Personenstandsurkunden

Artikel 2

  1. Absatz eins,Wird die Geburt eines Kindes eines Angehörigen des einen Vertragsstaates im Gebiet des anderen Vertragsstaates beurkundet, so hat der Standesbeamte, sofern nicht nach dem Absatz 2 eine beglaubigte Abschrift zu übersenden ist, der konsularischen Vertretung des anderen Vertragsstaates eine Geburtsurkunde unter Angabe des Ortes und des Tages der Eheschließung der Eltern des Kindes zu übersenden; bei nichtehelicher Abstammung sind der Ort und der Tag der Geburt der Mutter anzugeben.
  2. Absatz 2,Wird zu dem Geburtseintrag ein Randvermerk eingetragen, so hat der Standesbeamte der konsularischen Vertretung des anderen Vertragsstaates eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch zu übersenden, in dem der Randvermerk eingetragen ist; die im Absatz 1 bezeichneten Angaben sind mitzuteilen.
  3. Absatz 3,Wird zu einem Geburtseintrag ein Randvermerk eingetragen, aus dem sich ergibt, daß das Kind Angehöriger des anderen Vertragsstaates geworden ist, so hat der Standesbeamte der konsularischen Vertretung des anderen Vertragsstaates eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch zu übersenden, in dem der Randvermerk eingetragen ist; die im Absatz 1 bezeichneten Angaben sind mitzuteilen. Für weitere Randvermerke gilt der Absatz 2.

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2018

Gesetzesnummer

10005513

Dokumentnummer

NOR12060763

alte Dokumentnummer

N4198234097L