Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den Personenverkehr (Monaco)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 404/1983Bundesgesetzblatt Nr. 404 aus 1983,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Artikel 1
Österreichischen Staatsbürgern wird die sichtvermerksfreie Einreise in das Fürstentum Monaco für einen nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt bis zu drei Monaten gestattet, wenn sie Inhaber eines der nachfolgenden Reisedokumente sind:
gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener gewöhnlicher Reisepaß,
gültiger Personalausweis,
gültiger Sammelreisepaß in Verbindung mit einem amtlich ausgestellten Ausweis, aus dem die Identität zu ersehen ist,
gültiger Schifferausweis.
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2014
Dokumentnummer
NOR12061135
Alte Dokumentnummer
N4198320967J