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§ 24 PStG

Fassungen
01.05.1995 bis 31.10.2013
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 2401.05.199531.10.2013 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 16/2013
§ 2401.01.198430.04.1995 BGBl. Nr. 60/1983 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Personenstandsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1983, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2013,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 24

Inkrafttretensdatum

01.05.1995

Außerkrafttretensdatum

31.10.2013aufgehoben durch BGBl. I Nr. 16/2013

Abkürzung

PStG

Index

41/03 Personenstandsrecht

Text

4. Abschnitt
Ehebuch

Inhalt der Eintragung

Paragraph 24,

  1. Absatz eins,Die Eheschließung ist in Anwesenheit der Verlobten und der Zeugen zu beurkunden.
  2. Absatz 2,In das Ehebuch sind einzutragen
    1. Ziffer eins
      die Familiennamen und die Vornamen der Verlobten, ihr Wohnort, der Tag, der Ort und die Eintragung ihrer Geburt sowie ihre Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft;
    2. Ziffer 2
      die Erklärung der Verlobten über den Ehewillen;
    3. Ziffer 3
      der Ausspruch des Standesbeamten;
    4. Ziffer 4
      der Tag und der Ort der Eheschließung;
    5. Ziffer 5
      die Familiennamen und die Vornamen der Zeugen sowie ihr Wohnort;
    6. Ziffer 6
      Erklärungen der Verlobten über die Bestimmung des gemeinsamen Familiennamens oder die Weiterführung des bisherigen Familiennamens durch einen Ehegatten, über die Voran- und Nachstellung des bisherigen Familiennamens und über die Bestimmung des Familiennamens der aus der Ehe stammenden Kinder;
    7. Ziffer 7
      die Angabe, welchen Familiennamen die Ehegatten zu führen haben, gegebenenfalls Angaben nach Paragraph 10, Absatz 2, zweiter Satz.
  3. Absatz 3,Die Eintragung ist von den Ehegatten, den Zeugen, einem allenfalls zugezogenen Dolmetscher und dem Standesbeamten zu unterschreiben.

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2013

Gesetzesnummer

10005556

Dokumentnummer

NOR12065066

Alte Dokumentnummer

N4199545060J