Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzabfertigung Strecke Sillian-San Candido/Innichen (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 470/1985Bundesgesetzblatt Nr. 470 aus 1985,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
Artikel 1
Auf der Strecke zwischen den Bahnhöfen Sillian und San Candido/Innichen können die österreichische und italienische Ein- und Ausgangsabfertigung im Reiseverkehr in beiden Richtungen auch während der Fahrt durchgeführt werden. Die Grenzabfertigung erstreckt sich auf Personen, das Hand- und Reisegepäck, die mitgeführten Tiere sowie auf sonstige Waren, die nach den geltenden Vorschriften während der Fahrt abgefertigt werden können.
Schlagworte
Eingangsabfertigung, Handgepäck
Zuletzt aktualisiert am
08.05.2014
Dokumentnummer
NOR12061451
Alte Dokumentnummer
N4198513197L