Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzbrücke über den Steinbach (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 507/1986Bundesgesetzblatt Nr. 507 aus 1986,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Text
Artikel 5
Kostenverteilung
(1)Absatz eins,Jeder Vertragsstaat trägt die Hälfte der Kosten für die Herstellung und Instandhaltung des Durchlaßbauwerks ohne Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer trägt jeweils der Vertragsstaat, dem sie zufließt.
(2)Absatz 2,Die Kosten für die Herstellung und Instandhaltung des Straßenkörpers, einschließlich der Überschüttung, trägt jeder Vertragsstaat jeweils bis zur Baulastgrenze selbst.
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2014
Dokumentnummer
NOR12061821
Alte Dokumentnummer
N4198622691J