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Anl. 1

Fassungen
ab 20.05.1987 — BGBl. Nr. 196/1987 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute20.05.1987 BGBl. Nr. 196/1987 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Grenzübergang Scheidegg/Weienried (BRD)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 196 aus 1987,

Typ

Vertrag – BRD

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

20.05.1987BGBl. Nr. 196/1987

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

An die Österreichische Botschaft

Bonn

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

Zl. 112.05/274-A/87

Verbalnote

Die Österreichische Botschaft beehrt sich, dem Auswärtigen Amt den Empfang seiner Verbalnote vom 10. April 1987 – 510-511.13/3 OST zu bestätigen, deren Text wie folgt lautet:

„Das Auswärtige Amt beehrt sich,………….(es folgt der weitere Text der deutschen Verbalnote)………….zu versichern.“

Die Botschaft beehrt sich, dem Auswärtigen Amt mitzuteilen, daß die Österreichische Bundesregierung damit einverstanden ist, daß die vorgeschlagene Regelung durch den Austausch der Verbalnote des Auswärtigen Amtes und dieser Antwortnote eine Vereinbarung im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 in der Fassung der Änderungsabkommen von 1975 und 1977 bildet, die am 01. Juli 1987 in Kraft tritt und die schriftlich auf diplomatischem Wege unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten je auf den ersten Tag eines Monats gekündigt werden kann.

Die Österreichische Botschaft benützt gerne auch diesen Anlaß, dem Auswärtigen Amt den Ausdruck ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Bonn, den 10. April 1987

L. S.

An das Auswärtige Amt

Bonn

Verbalnote

Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Österreichischen Botschaft mitzuteilen, daß die für die Grenzabfertigung zuständigen obersten Bundesbehörden der Bundesrepublik Deutschland in Ausführung vonArtikel 1 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 *) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen vom 21. Januar 1975 **) und 16. September 1977 ***) für die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Scheidegg/Weienried folgende Vereinbarung vorschlagen:

__________________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 240 aus 1957,

**) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 331 aus 1979,

***) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 332 aus 1979,

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2014

Gesetzesnummer

10005624

Dokumentnummer

NOR12061906

Alte Dokumentnummer

N4198711803L