Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenztunnel zwischen Reutte und Füssen (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 494/1987Bundesgesetzblatt Nr. 494 aus 1987,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Text
ARTIKEL 1
Gegenstand des Abkommens
(1)Absatz eins,Gegenstand dieses Abkommens sind Bau, Instandhaltung einschließlich Erneuerung wesentlicher Teile und Betrieb eines Grenztunnels, der auf österreichischem Hoheitsgebiet im Zuge der von Reutte kommenden Bundesstraße, auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland im Zuge der Bundesautobahn A 7 liegt.
(2)Absatz 2,Die Lage des Grenztunnels wird durch den Lageplan bestimmt, der diesem Abkommen als Anlage beigefügt ist.
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2014
Dokumentnummer
NOR12061832
Alte Dokumentnummer
N4198710263Y