Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen (BRD)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 526/1990Bundesgesetzblatt Nr. 526 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
II. ABSCHNITTrömisch zwei. ABSCHNITT
Anhörungen, Auskünfte und Beweise
Artikel 5
(1)Absatz eins,Die Vertragsstaaten leisten einander Amts- und Rechtshilfe durch
Ermittlungen einschließlich Beweisaufnahmen;
Anhörung Beteiligter und Vernehmung Beschuldigter/Betroffener;
Erteilung von Auskünften einschließlich solcher aus dem Strafregister;
Übersendung von Schriftstücken.
(2)Absatz 2,Die Vertragsstaaten leisten einander ferner Amts- und Rechtshilfe durch die Erteilung von Auskünften und die Übersendung von Schriftstücken aus gerichtlichen Straf- und Bußgeldverfahren.
Schlagworte
Amtshilfe, Strafverfahren
Zuletzt aktualisiert am
19.01.2015
Dokumentnummer
NOR12062523
alte Dokumentnummer
N4199010120L