Rechtstracker.at

Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Russische Föderation)

Fassungen (Gesetz)
ab 09.03.1994 — BGBl. Nr. 307/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute09.03.1994 BGBl. Nr. 307/1990 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Russische Föderation)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1990,

Typ

Vertrag – Russische Föderation

Inkrafttretensdatum

09.03.1994

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Langtitel

Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die vereinfachte Regelung der Ein- und Ausreise sowie des vorübergehenden Aufenthaltes der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen österreichischer und sowjetischer Fluggesellschaften

StF: BGBl. Nr. 307/1990

Ratifikationstext

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Punkt 3 mit 1. Juli 1990 in Kraft.

Beachte

Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1994,) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Schlagworte

e-rk2,
Einreise

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2014

Gesetzesnummer

10005748

Dokumentnummer

NOR11005832

alte Dokumentnummer

N4199014953A