Kurztitel
Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Russische Föderation)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1990Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1990,
Typ
Vertrag – Russische Föderation
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Langtitel
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die vereinfachte Regelung der Ein- und Ausreise sowie des vorübergehenden Aufenthaltes der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen österreichischer und sowjetischer Fluggesellschaften
StF: BGBl. Nr. 307/1990
Ratifikationstext
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Punkt 3 mit 1. Juli 1990 in Kraft.
Beachte
Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 257/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.Die Bezeichnungen ,,Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken'' oder ,,UdSSR'' bzw. ,,sowjetisch'' sind als ,,Russische Föderation'' bzw. ,,russisch'' zu lesen. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel Bundesgesetzblatt Nr. 257 aus 1994,) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.