Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Ukraine)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1990Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1990,
Inkrafttretensdatum
24.08.1991
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Langtitel
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die vereinfachte Regelung der Ein- und Ausreise sowie des vorübergehenden Aufenthaltes der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen österreichischer und sowjetischer Fluggesellschaften
StF: BGBl. Nr. 307/1990
Ratifikationstext
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Punkt 3 mit 1. Juli 1990 in Kraft.
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. Nr. 291/1996 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1996, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Schlagworte
e-rk2,
Einreise
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2014
Dokumentnummer
NOR11005833
alte Dokumentnummer
N4199014955A