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Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Ukraine)

Fassungen (Gesetz)
ab 24.08.1991 — BGBl. Nr. 307/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute24.08.1991 BGBl. Nr. 307/1990 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Ein- und Ausreise der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen (Ukraine)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1990,

Typ

Vertrag – Ukraine

Inkrafttretensdatum

24.08.1991

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Langtitel

Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die vereinfachte Regelung der Ein- und Ausreise sowie des vorübergehenden Aufenthaltes der Besatzungsmitglieder von Flugzeugen österreichischer und sowjetischer Fluggesellschaften

StF: BGBl. Nr. 307/1990

Ratifikationstext

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Punkt 3 mit 1. Juli 1990 in Kraft.

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Nr. 291 aus 1996, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Schlagworte

e-rk2,
Einreise

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2014

Gesetzesnummer

10005749

Dokumentnummer

NOR11005833

alte Dokumentnummer

N4199014955A