Rechtstracker.at

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Slowakei)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.06.1998 — BGBl. III Nr. 102/1998
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
heute01.06.1998 § → § BGBl. III Nr. 102/1998
01.01.199331.05.1998 BGBl. Nr. 47/1990 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Slowakei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 47 aus 1990,

Typ

Vertrag – Slowakei

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

Index

49/06 Schubverkehr

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT

StF: BGBl. Nr. 47/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik sind von dem Wunsch geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen, den Reiseverkehr zwischen den beiden Staaten weiter zu erleichtern und dadurch die persönlichen Beziehungen ihrer Staatsbürger zu fördern, wie folgt übereingekommen:

Beachte

Die Bezeichnungen ,,Slowakische Republik`` bzw. ,,slowakisch`` treten an die Stelle der Bezeichnungen ,,Tschechoslowakische Republik``, ,,Tschechoslowakische Sozialistische Republik``, ,,CSSR``, ,,Tschechische und Slowakische Föderative Republik`` oder ,,CSFR`` bzw. ,,tschechoslowakisch``. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994,) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein ,,Beachte`` befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.

Schlagworte

e-rk2,
Diplomatenpaß

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2014

Gesetzesnummer

10005750

Dokumentnummer

NOR11005834

alte Dokumentnummer

N4199014957A