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§ 1

Fassungen
18.01.1991 bis 31.12.2002 — BGBl. Nr. 19/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 118.01.199131.12.2002 BGBl. Nr. 19/1991 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/1999

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Statistik - Häuser- und Wohnungszählung 1991

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 19 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

18.01.1991BGBl. Nr. 19/1991

Außerkrafttretensdatum

31.12.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 163/1999

Index

46/01 Bundesstatistikgesetz

Beachte

Anordnungen von personenbezogenen Erhebungen von Daten gemäß Paragraph 5

Absatz 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,, treten mit Ablauf des 31. 12. 1999

außer Kraft vergleiche Paragraph 73, Absatz 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 163 aus 1999,).

Text

Paragraph eins, (1) Das Österreichische Statistische Zentralamt hat statistische Erhebungen über alle bestehenden Häuser (Gebäude) und die darin befindlichen Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten durchzuführen.

  1. Absatz 2,Stichtag für die Erhebungen ist der 15. Mai 1991. Die Erhebungen werden gleichzeitig mit der Ordentlichen Volkszählung 1991 und der ordentlichen Arbeitsstättenzählung 1991 durchgeführt.
  2. Absatz 3,Die Erhebungen haben sich nicht zu erstrecken auf:
    1. Ziffer eins
      Schiffe, Wohnwagen, Zelte und sonstige bewegliche Unterkünfte;
    2. Ziffer 2
      Kioske, bewegliche Marktstände und Schaubuden, private Garagenbauten;
    3. Ziffer 3
      land- oder forstwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude, soweit sie nicht auch Wohnzwecken dienen;
    4. Ziffer 4
      nicht land- oder forstwirtschaftliche Gebäude für öffentliche oder betriebliche Zwecke mit einer verbauten Fläche von weniger als 20 Quadratmetern, soweit sie nicht auch Wohnzwecken dienen;
    5. Ziffer 5
      Häuser (Gebäude), die militärischen Zwecken dienen, ausgenommen die darin befindlichen Wohnungen.

Gesetzesnummer

10005765

Dokumentnummer

NOR12062964

Alte Dokumentnummer

N4199113844J