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Heeresgebührengesetz 1992 (HGG 1992)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Heeresgebührengesetz 1992

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 422 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 31 aus 2001,

Typ

BG

Inkrafttretensdatum

01.10.1998

Außerkrafttretensdatum

31.03.2001aufgehoben durch BGBl. I Nr. 31/2001

Abkürzung

HGG 1992

Index

43/02 Leistungsrecht

Langtitel

Bundesgesetz über die Regelung der Bezüge und sonstigen Ansprüche der Wehrpflichtigen (Heeresgebührengesetz 1992 - HGG 1992)

(NR: GP XVIII RV 472 AB 556 S. 74. BR: AB 4297 S. 556.)

StF: BGBl. Nr. 422/1992

Präambel/Promulgationsklausel

                          INHALTSVERZEICHNIS

  I. Hauptstück

     Allgemeines

     §  1. Personenkreis

     §  2. Umfang der Ansprüche

II. Hauptstück

     Barbezüge

     §  3. Monatsgeld

     §  4. Dienstgradzulage

     §  5. Prämie im Grundwehrdienst

     §  6. Besoldung im Wehrdienst als Zeitsoldat

     §  7. Fahrtkostenvergütung für Wehrpflichtige

     § 7a. Freifahrt

     §  8. Fahrtkostenvergütung für andere Personen

     §  9. Treueprämie

     § 10. Unterhaltsbeitrag

     § 11. Auszahlung

III. Hauptstück

     Sachbezüge und Aufwandsersatz

     § 12. Unterbringung

     § 13. Verpflegung

     § 14. Soldatenheime

     § 15. Verlassen des Garnisonsortes

     § 16. Bewaffnung, Bekleidung und Ausrüstung

     § 17. Versicherungsaufwand

     § 18. Verhinderung des Antrittes oder der Fortsetzung einer

           Dienstfreistellung

IV. Hauptstück

     Leistungen bei Erkrankung oder Verletzung sowie im Falle des

     Ablebens von Wehrpflichtigen

     § 19. Ärztliche Betreuung

     § 20. Umfang der ärztlichen Behandlung

     § 21. Kostenregelung

     § 22. Versicherungsschutz im Wehrdienst als Zeitsoldat

     § 23. Bestattung und Überführung

     § 24. Ersatzansprüche

     § 25. Gesundheitliche Betreuung im Milizstand

  V. Hauptstück

     Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe

     I. Abschnitt

     Gemeinsame Bestimmungen

     § 26. Dauer der Ansprüche

     § 27. Änderungen

     II. Abschnitt

     Familienunterhalt

     § 28. Anspruch

     § 29. Mindest- und Höchstbemessungsgrundlage

     § 30. Bemessungsgrundlage für Wehrpflichtige, die nicht

           selbständig erwerbstätig sind

     § 31. Bemessungsgrundlage für Wehrpflichtige, die selbständig

           erwerbstätig sind

     § 32. Ausmaß

     III. Abschnitt

     Wohnkostenbeihilfe

     § 33. Anspruch

     § 34. Ausmaß

     IV. Abschnitt

     Zuständigkeit und Verfahren

     § 35. Antragstellung

     § 36. Entscheidung über den Antrag

     § 37. Mitteilungspflicht

     § 38. Auszahlung

VI. Hauptstück

     Entschädigung und Fortzahlung der Bezüge

     I. Abschnitt

     Entschädigung

     § 39. Anspruch und Umfang

     § 40. Entschädigungsbemessung für Wehrpflichtige, die nicht

           selbständig erwerbstätig sind

     § 41. Entschädigungsbemessung für Wehrpflichtige, die

           selbständig erwerbstätig sind

     II. Abschnitt

     Fortzahlung der Bezüge

     § 42. Fortzahlung im Bereich des Bundes

     § 43. Fortzahlung im Bereich der Länder

     § 44. Fortzahlung in anderen Bereichen

     § 45. Zusammenrechnung von Ansprüchen

     III. Abschnitt

     Zuständigkeit und Verfahren

     § 46. Antragstellung und Entscheidung

     § 47. Auszahlung

VII. Hauptstück

     Straf-, Sonder- und Schlußbestimmungen

     § 48. Strafbestimmung

     § 48a. Sonderbestimmungen für den Ausbildungsdienst

     § 49. Gemeinsame Bestimmungen für die Auszahlung

     § 50. Übergenuß

     § 51. Gebührenfreiheit

     § 52. Handlungsfähigkeit von Minderjährigen

     § 53. Verweisungen auf andere Bundesgesetze

     § 54. In- und Außerkrafttreten

     § 55. Übergangsbestimmungen

     § 56. Vollziehung

Beachte

Zum Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 54, Absatz eins a

Schlagworte

Mindestbemessungsgrundlage, Inkrafttreten, Heeresdisziplinarrechtsanpassungsgesetz 1994 - HDAG 1994 (BGBl. Nr. 523/1994), Gesetz über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer - GAFB (BGBl. I Nr. 30/1998), Euro-Umstellungsgesetz-Wehrrecht - EUGW (BGBl. I Nr. 87/2000)

Gesetzesnummer

10005813

Dokumentnummer

NOR11006182

Alte Dokumentnummer

N4199812795U