Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzabfertigung - Bauten und Anlagen - Karawankenstraßentunnel (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 990/1994Bundesgesetzblatt Nr. 990 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Text
III. ABSCHNITTrömisch drei. ABSCHNITT
Zonen
Festlegung des örtlichen Bereiches der Grenzabfertigungsstellen
Artikel 7
Örtlicher Bereich der Grenzabfertigungsstellen
1.Ziffer eins Der örtliche Bereich der Grenzabfertigungsstelle der Republik Slowenien auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich umfaßt die Bauten und Anlagen laut Beilage 1 sowie das Gebäude der slowenischen Spediteure und die dazugehörigen Verkehrs- und Abstellflächen samt Überdachungen.
Die genaue Abgrenzung dieses Bereiches ist aus Beilage 2/1 ersichtlich.
2.Ziffer 2 Der örtliche Bereich der Grenzabfertigungsstelle der Republik Österreich auf dem Staatsgebiet der Republik Slowenien umfaßt die Bauten und Anlagen laut Beilage 1 sowie das Gebäude der österreichischen Spediteure und die dazugehörigen Verkehrs- und Abstellflächen samt Überdachungen.
Die genaue Abgrenzung dieses Bereiches ist aus Beilage 2/2 ersichtlich.
Schlagworte
Verkehrsfläche
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2014
Dokumentnummer
NOR12064977
Alte Dokumentnummer
N4199444350J