Norm Gestattung der Durchreise und Durchbeförderung von Kriegsflüchtlinge× ▾ ‹›Gliederung Gestattung der Durchreise und Durchbeförderung von Kriegsflüchtlinge Kundmachung BGBl. Nr. 298/1996 · 28.06.1996▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 298/1996 28.06.1996 298. Vereinbarung zwischen dem Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland, dem Innenministerium der Republik Kroatien, der Regierung der Republik Österreich, dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Slowenien über die Gestattung der Durchreise und Durchbeförderung bosnisch-herzegowinischer Kriegsflüchtlinge Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9Art. 10Art. 11Art. 12Art. 13Art. 14