Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Deutschland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 406/1996Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Text
Artikel 10
Neuhaus am Inn-Alte Innbrücke/Schärding
(1)Absatz eins,Am Grenzübergang Neuhaus am Inn-Alte Innbrücke/Schärding werden auf deutschem Gebiet vorgeschobene österreichische Grenzdienststellen errichtet.
(2)Absatz 2,Der örtliche Bereich umfaßt
die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benutzten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
die Schärdinger Straße von der gemeinsamen Grenze bis zur Grenzübergangsstelle;
den das Dienstgebäude umgebenden Bereich der Grenzübergangsstelle (Grenzkontrollbereich);
im östlichen Teil des Dienstgebäudes den Abfertigungsraum, den Sozialraum, alle Verbindungswege und die sanitären Anlagen;
den den österreichischen Bediensteten im Dienstgebäude zur alleinigen Benutzung überlassenen, im östlichen Teil links vom Eingang gelegenen Raum.
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2014
Dokumentnummer
NOR12065607
Alte Dokumentnummer
N4199656907J