Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Deutschland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 406/1996Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Text
Artikel 13
Schwarzenberg/Lackenhäuser
(1)Absatz eins,Am Grenzübergang Schwarzenberg/Lackenhäuser werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.
(2)Absatz 2,Der örtliche Bereich umfaßt
die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benutzten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
die Dreisesselberg-Landesstraße L 589 von der gemeinsamen Grenze bis zur Grenzübergangsstelle;
den das Dienstgebäude umgebenden Grenzkontrollbereich (Bereich der Grenzübergangsstelle);
im Dienstgebäude den Abfertigungsraum, den Durchsuchungsraum, den Sozialraum, die Teeküche, alle Verbindungswege und die sanitären Anlagen;
den den deutschen Bediensteten im Dienstgebäude zur alleinigen Benutzung überlassenen, links vom Nordeingang gelegenen Raum.
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2014
Dokumentnummer
NOR12065610
Alte Dokumentnummer
N4199656910J