Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Deutschland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 406/1996Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Text
Artikel 12
Oberkappel/Kappel
(1)Absatz eins,Am Grenzübergang Oberkappel/Kappel werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.
(2)Absatz 2,Der örtliche Bereich umfaßt die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benutzten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
die Falkenstein-Landesstraße L 584 von der gemeinsamen Grenze bis zur Grenzübergangsstelle;
den das Dienstgebäude umgebenden Grenzkontrollbereich (Bereich der Grenzübergangsstelle);
im Dienstgebäude den Abfertigungsraum, den Vorraum und die sanitären Anlagen.
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2014
Dokumentnummer
NOR12065609
Alte Dokumentnummer
N4199656909J