Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Deutschland)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 406/1996Bundesgesetzblatt Nr. 406 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Text
Artikel 3
Niederndorf/Oberaudorf
(1)Absatz eins,Am Grenzübergang Niederndorf/Oberaudorf werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.
(2)Absatz 2,Der örtliche Bereich umfaßt
die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benutzten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar
die Bundesstraße 172 (Walchsee Straße) von der gemeinsamen Grenze bis zur Grenzübergangsstelle;
den das Dienstgebäude umgebenden Grenzkontrollbereich (Bereich der Grenzübergangsstelle);
im Dienstgebäude im Erdgeschoß alle Verbindungswege, die sanitären Anlagen sowie den in der Nordostecke gelegenen Sozialraum;
die den deutschen Bediensteten zur alleinigen Benutzung überlassenen Räume im Dienstgebäude, und zwar
im Erdgeschoß den in der Südwestecke gelegenen Raum;
im 2. Stock den in der Nordostecke gelegenen Raum.
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2014
Dokumentnummer
NOR12065600
Alte Dokumentnummer
N4199656900J