Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
ab 01.11.1996 — BGBl. Nr. 594/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.11.1996 BGBl. Nr. 594/1996 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Benützung zweier Teile des slowenischen Staatsgebietes - Schigebiet (Slowenien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 594 aus 1996,

Typ

Vertrag – Slowenien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.11.1996BGBl. Nr. 594/1996

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 1

Örtlicher Geltungsbereich

Das Abkommen erstreckt sich auf die folgenden Teile des slowenischen Staatsgebietes im Bereich des Skigebietes „Dreiländereck“:

  1. Litera a
    eine Zone zwischen den Grenzzeichen 264 und 268 des Grenzabschnitts römisch 27 der Staatsgrenze und
  2. Litera b
    eine Zone zwischen den Grenzzeichen 273 und 281 des Grenzabschnitts römisch 27 der Staatsgrenze.

Diese Zonen sind in der als Anlage beigeschlossenen planlichen Darstellung, die einen Bestandteil dieses Abkommens bildet, ersichtlich gemacht. Sie werden in der Folge als „Gebietsteile“ bezeichnet.

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015

Gesetzesnummer

10005988

Dokumentnummer

NOR12065648

Alte Dokumentnummer

N4199658588J