Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
ab 29.04.1997 — BGBl. III Nr. 38/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute29.04.1997 BGBl. III Nr. 38/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und Vernichtung solcher Waffen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 1997,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

29.04.1997BGBl. III Nr. 38/1997

Außerkrafttretensdatum

Index

49/09 Militärische Waffen

Text

ANHANG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG UND VERIFIKATION

(„VERIFIKATIONSANHANG“)

Inhalt

Teil I: Begriffsbestimmungen

Teil II: Allgemeine Verifikationsregeln

A.

Bestellung der Inspektoren und Inspektionsassistenten

B.

Vorrechte und Immunitäten

C.

Ständige Regelungen

Punkte der Einreise

Regelungen für die Benutzung nicht planmäßig verkehrender

Luftfahrzeuge

Verwaltungsregelungen

Zugelassene Ausrüstung

D.

Tätigkeiten vor der Inspektion

Notifikation

Einreise in das Hoheitsgebiet des inspizierten Vertragsstaats oder Gaststaats und Weiterbeförderung zur Inspektionsstätte Besprechung vor der Inspektion

E.

Durchführung der Inspektionen

Allgemeine Regeln

Sicherheit

Nachrichtenverkehr

Rechte des Inspektionsteams und des inspizierten Vertragsstaats

Entnahme, Behandlung und Analyse von Proben

Verlängerung der Inspektionsdauer Abschlußbesprechung

F.

Abreise

G.

Berichte

H.

Anwendung allgemeiner Bestimmungen

Teil III: Allgemeine Bestimmungen für Verifikationsmaßnahmen nach den Artikeln römisch vier und römisch fünf sowie Artikel römisch sechs Absatz 3

A. Erstinspektionen und Vereinbarungen über die Einrichtung

B. Ständige Regelungen

C. Tätigkeiten vor der Inspektion

Teil römisch vier (A): Vernichtung chemischer Waffen und Verifikation der Vernichtung nach Artikel römisch vier

A.

Meldungen

Chemische Waffen

Meldungen chemischer Waffen nach Artikel römisch drei Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii

Meldungen früherer Weitergaben und Entgegennahmen Vorlage des allgemeinen Plans für die Vernichtung chemischer Waffen

B.

Maßnahmen zur Sicherung und zur Vorbereitung der Lagereinrichtung

C.

Vernichtung

Grundsätze und Methoden der Vernichtung chemischer Waffen Reihenfolge der Vernichtung

Änderung der Fristen für die mittelfristige Vernichtung Verlängerung der Frist für die Beendigung der Vernichtung Ausführliche Jahrespläne für die Vernichtung

Jahresberichte über die Vernichtung

D.

Verifikation

Verifikation der Meldungen chemischer Waffen durch Inspektion vor Ort

Systematische Verifikation der Lagereinrichtungen Inspektionen und Besichtigungen

Systematische Verifikation der Vernichtung chemischer Waffen Lagereinrichtungen für chemische Waffen innerhalb von Einrichtungen zur Vernichtung chemischer Waffen Systematische Verifikationsmaßnahmen vor Ort in Einrichtungen zur Vernichtung chemischer Waffen

Teil römisch vier (B): Alte chemische Waffen und zurückgelassene chemische Waffen

A. Allgemeines

B. Regelung für alte chemische Waffen

C. Regelung für zurückgelassene chemische Waffen

Teil V: Vernichtung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen und Verifikation der Vernichtung nach Artikel römisch fünf

A.

Meldungen

Meldungen der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen

Meldungen der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen nach Artikel römisch drei Absatz 1 Buchstabe c Ziffer iii Meldungen früherer Weitergaben und Entgegennahmen Vorlage allgemeiner Vernichtungspläne

Vorlage der jährlichen Vernichtungspläne und der Jahresberichte über die Vernichtung

B.

Vernichtung

Allgemeine Grundsätze für die Vernichtung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen

Grundsätze und Methoden der Schließung einer Einrichtung zur Herstellung chemischer Waffen

Technische Instandhaltung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen vor ihrer Vernichtung

Grundsätze und Methoden für die zeitweilige Umstellung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen in Einrichtungen zur Vernichtung chemischer Waffen

Grundsätze und Methoden der Vernichtung einer Einrichtung zur Herstellung chemischer Waffen

Reihenfolge der Vernichtung

Ausführliche Vernichtungspläne

Überprüfung der ausführlichen Pläne

C.

Verifikation

Verifikation der Meldungen der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen durch Inspektion vor Ort

Systematische Verifikation der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen und der Einstellung ihrer Tätigkeiten Verifikation der Vernichtung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen

Verifikation der zeitweiligen Umstellung einer Einrichtung zur Herstellung chemischer Waffen in eine Einrichtung zur Vernichtung chemischer Waffen

D.

Umstellung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen für nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Zwecke Verfahren bei einem Ersuchen um Umstellung

Handlungen vor der Beschlußfassung

Voraussetzungen für die Umstellung

Beschlüsse des Exekutivrats und der Konferenz

Ausführliche Umstellungspläne

Überprüfung der ausführlichen Pläne

Teil VI: Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI: Regelung für Chemikalien der Liste 1 und für Einrichtungen im Zusammenhang mit solchen Chemikalien

A.

Allgemeine Bestimmungen

B.

Weitergaben

C.

Produktion

Allgemeine Grundsätze der Produktion

Einzige Kleinanlage

Sonstige Einrichtungen

D.

Meldungen

Einzige Kleinanlage

Sonstige in den Absätzen 10 und 11 bezeichnete Einrichtungen

E.

Verifikation

Einzige Kleinanlage

Sonstige in den Absätzen 10 und 11 bezeichnete Einrichtungen

Teil VII: Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI: Regelung für Chemikalien der Liste 2 und für Einrichtungen im Zusammenhang mit solchen Chemikalien

A.

Meldungen

Meldungen zusammengefaßter nationaler Daten

Meldungen von Werken, in denen Chemikalien der Liste 2 produziert, verarbeitet oder verbraucht werden

Meldungen einer früheren Produktion von Chemikalien der Liste 2 zur Verwendung für chemische Waffen

Unterrichtung der Vertragsstaaten

B.

Verifikation

Allgemeines

Inspektionsziele

Erstinspektionen

Inspektionen

Inspektionsverfahren

Notifikation der Inspektion

C.

Weitergabe an Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind

Teil VIII: Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI: Regelung für Chemikalien der Liste 3 und für Einrichtungen im Zusammenhang mit solchen Chemikalien

A.

Meldungen

Meldungen zusammengefaßter nationaler Daten

Meldungen von Werken, in denen Chemikalien der Liste 3 produziert werden

Meldungen einer früheren Produktion von Chemikalien der Liste 3 zur Verwendung für chemische Waffen

Unterrichtung der Vertragsstaaten

B.

Verifikation

Allgemeines

Inspektionsziele

Inspektionsverfahren

Notifikation der Inspektion

C.

Weitergabe an Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind

Teil IX: Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI: Regelung für sonstige Einrichtungen zur Produktion von Chemikalien

A.

Meldungen

Verzeichnis sonstiger Einrichtungen zur Produktion von Chemikalien

Hilfeleistung durch das Technische Sekretariat Unterrichtung der Vertragsstaaten

B.

Verifikation

Allgemeines

Inspektionsziele

Inspektionsverfahren

Notifikation der Inspektion

C.

Durchführung und Überprüfung des Abschnitts B

Durchführung

Überprüfung

Teil X: Verdachtsinspektionen nach Artikel römisch neun

A.

Bestellung und Auswahl der Inspektoren und Inspektionsassistenten

B.

Tätigkeiten vor der Inspektion

Notifikation

Einreise in das Hoheitsgebiet des inspizierten Vertragsstaats oder des Gaststaats

Alternative Festlegung einer endgültigen Außengrenze Verifikation des Standorts

Sicherung des Betriebsgeländes, Überwachung der Ausgänge Besprechung vor der Inspektion und Inspektionsplan Tätigkeiten an der Außengrenze

C.

Durchführung der Inspektionen

Allgemeine Regeln

Kontrolliertet Zugang

Beobachter

Dauer der Inspektion

D.

Tätigkeiten nach der Inspektion

Abreise

Berichte

Teil XI: Untersuchungen bei behauptetem Einsatz chemischer Waffen

A.

Allgemeines

B.

Tätigkeiten vor der Inspektion

Antrag auf Untersuchung

Notifikation

Bestimmung des Inspektionsteams

Entsendung des Inspektionsteams

Besprechungen

C.

Durchführung der Inspektionen

Zugang

Probenahme

Ausdehnung der Inspektionsstätte

Verlängerung der Inspektionsdauer

Befragungen

D.

Berichte

Verfahren

Inhalt

E.

Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2015

Gesetzesnummer

10006038

Dokumentnummer

NOR12066267

alte Dokumentnummer

N4199763116J