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Art. 5

Fassungen
ab 01.12.1997 — BGBl. III Nr. 90/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 5 heute01.12.1997 BGBl. III Nr. 90/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Schengener Übereinkommen – Beitritt Italien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 1997,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

01.12.1997BGBl. III Nr. 90/1997

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 5

Die Regierung des Großherzogtums Luxemburg übermittelt der Regierung der Italienischen Republik eine beglaubigte Abschrift des Übereinkommens in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.

Der Wortlaut des Übereinkommens in italienischer Sprache ist diesem Protokoll beigefügt und ist gleichermaßen verbindlich wie der ursprüngliche Wortlaut des Übereinkommens in deutscher, französischer und niederländischer Sprache.

ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.

GESCHEHEN zu Paris, am siebenundzwanzigsten November neunzehnhundertneunzig, in deutscher, französischer, italienischer und niederländischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2020

Gesetzesnummer

10006041

Dokumentnummer

NOR12066330

Alte Dokumentnummer

N4199763182J