Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beschäftigung in Grenzzonen - Grenzgängerabkommen (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 26/1998Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 26 aus 1998,
Inkrafttretensdatum
01.04.1998
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Beschäftigung in Grenzzonen
StF: BGBl. III Nr. 26/1998 (NR: GP XX RV 902 AB 1008 S. 104. BR: AB 5579 S. 633.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens wurdem (Anm.: richtig: wurden) am 23. bzw. 28. Jänner 1998 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. April 1998 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 12, Absatz eins, des Abkommens wurdem Anmerkung, richtig: wurden) am 23. bzw. 28. Jänner 1998 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. April 1998 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Ungarn,
kommen von dem Wunsche geleitet, ihre langjährigen guten wirtschaftlichen Beziehungen durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten des Arbeitsmarktes der Grenzzonen zu ergänzen und in diesem Sinn in einem ersten Schritt die Beschäftigung von Grenzgängern zu erleichtern, dem nach Maßgabe der daraus gewonnenen Erfahrungen sowie der künftigen Entwicklungen weitere positive Schritte folgen sollen,
wie folgt überein:
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2014
Dokumentnummer
NOR11006170
alte Dokumentnummer
N4199811405U